Kosten
Gesetzliche Grundlagen und individuelle Vergütungsvereinbarungen
Hier erfahren Sie, wie sich unsere anwaltliche Vergütung zusammensetzt und nach welchen Grundsätzen sie berechnet wird – damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen können.
Vergütungshinweise
Allgemeines
Wer in eine rechtliche Auseinandersetzung gerät oder eine wichtige Entscheidung treffen muss, steht häufig vor der Herausforderung, komplexe Regelungen zu verstehen und richtig einzuordnen. Rechtliche Fragen können jederzeit auftreten und oft ist unklar, welche Schritte sinnvoll sind. In solchen Momenten unterstützen wir Sie gern: In einer Beratung verschaffen wir Ihnen Klarheit über Ihre Situation, erläutern mögliche Handlungsoptionen und helfen Ihnen, rechtliche und wirtschaftliche Risiken realistisch einzuschätzen.
Gleichzeitig besteht oft Unsicherheit darüber, welche Kosten eine Beratung verursacht. Dabei ist rechtliche Unterstützung meist günstiger als vermutet – und in vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten ganz oder teilweise. Trotz bestehender Versicherung bleibt der Mandant (Versicherungsnehmer) der Vertragspartner und Kostenschuldner der Kanzlei. Der Versicherungsnehmer hat einen Freistellungsanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Ist im Rechtsschutzvertrag ein Selbstbehalt vorgesehen, muss dieser vom Mandanten selbst getragen werden.
Wer sich eine rechtliche Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens nicht leisten kann, kann Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz beantragen. Den Antrag müssen Bedürftige selbst beim Amtsgericht seines Wohnorts einreichen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zudem die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ob Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie unter Prozesskostenhilfe berechnen (PKH-Rechner) selbst prüfen.
Im Folgenden erläutern wir, wie sich unsere Vergütung zusammensetzt, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, und welche Möglichkeiten bestehen, eine Beratung sicher und planbar in Anspruch nehmen können.
Abrechnung nach Zeit
Wenn wir auf Basis eines Zeithonorars tätig werden, richtet sich unsere Vergütung ausschließlich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Die Zeiterfassung erfolgt in 6-Minuten-Einheiten. Üblicherweise erfolgt die Rechnungsstellung monatlich mit einer detaillierten Tätigkeitsübersicht.
Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren (RVG)
Vertreten wir Sie in einem gerichtlichen Verfahren müssen wir mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit und den gesetzlich festgelegten Gebührensätzen. Auch für bestimmte außergerichtliche Tätigkeiten kann diese Abrechnungsmethode sinnvoll sein, sofern der Aufwand und der Mindestgegenstandswert für uns hinreichend bestimmbar sind.
Abrechnung nach Pauschalhonorar
Manchmal lässt sich der Aufwand im Voraus einschätzen – etwa bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem außergerichtlichen Schreiben. In bestimmten Fällen kann es daher sinnvoll sein, einen Festpreis zu vereinbaren.
