Wissenswertes rund ums Recht
Hier stellen wir Ihnen aktuelle rechtliche Informationen, Urteile und Gesetzesänderungen sowie nützliche Dokumente und Formulare zum Download zur Verfügung.
Rechtsänderungen 2026
Das Jahr 2026 bringt eine Vielzahl regulatorischer Neuerungen mit sich, die Unternehmen in nahezu allen Branchen betreffen. In diesem Beitrag geben wir einen kompakten Überblick über ausgewählte Entwicklungen und zeigen auf, wo für Unternehmen besonderer Handlungsbedarf besteht.

Handlungsbedarf für Händler: Neue Labels ab September 2026
Für wen gelten die neuen Vorgaben?
Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen, müssen ab dem 27.09.2026 neue Informationspflichten beachten. Dies gilt sowohl für den stationären als auch für den Onlinehandel.
Welche Labels sind betroffen?
Das Gewährleistungslabel weist auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers hin und ist grundsätzlich beim Verkauf entsprechender Waren erforderlich.
Das Garantielabel kommt nur bei bestimmten Herstellergarantien hinzu: Voraussetzung ist unter anderem eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware.
Was müssen Händler beachten?
Die Labels müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in die Verkaufsdarstellung aufgenommen werden. Händler sollten daher rechtzeitig prüfen, welche ihrer Produkte betroffen sind und wo die entsprechenden Kennzeichnungen einzubinden sind.

Modernisierung des Designrechts: Neue Regeln ab Dezember 2027
Das Gesetz zur Modernisierung des Designrechts wurde am 24.09.2026 vom Bundestag beschlossen. Es setzt Vorgaben der EU-Designrichtlinie in deutsches Recht um und tritt am 09.12.2027 in Kraft.
Wer ist betroffen?
Die Änderungen betreffen insbesondere Unternehmen und Designer, die Produktgestaltungen durch ein eingetragenes Design schützen lassen oder gegen Designverletzungen vorgehen möchten.
Was ändert sich?
Das Designrecht wird an moderne digitale Gestaltungsmöglichkeiten angepasst. Künftig werden ausdrücklich auch digitale und animierte Designs sowie virtuelle Gestaltungen erfasst. Zudem wird der Schutz gegen bestimmte vorbereitende Handlungen im Zusammenhang mit designverletzendem 3D-Druck erweitert. Auch gegen designverletzende Waren im Transit soll effektiver vorgegangen werden können. Für eingetragene Designs wird außerdem ein neues Designschutzsymbol eingeführt.
Was ist zu tun?
Unternehmen sollten prüfen, ob ihre digitalen Produktgestaltungen künftig als Design geschützt werden können und ob bestehende Schutzstrategien angepasst werden sollten. Auch bei der Überwachung von Produktpiraterie können die erweiterten Schutzmöglichkeiten relevant werden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Erleichterungen für Unternehmen
Wer ist betroffen?
Die Änderungen betreffen Unternehmen, die bislang oder künftig der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD unterliegen. Auch Unternehmen außerhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs können mittelbar betroffen sein, etwa durch Datenanforderungen von Geschäftspartnern oder Finanzinstituten.
Was ändert sich?
Der Anwendungsbereich der CSRD wird deutlich eingeschränkt. Künftig sind grundsätzlich nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz unmittelbar berichtspflichtig. Zudem wird der Umfang der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) reduziert.
Was ist zu tun?
Unternehmen sollten prüfen, ob sie nach den neuen Schwellenwerten weiterhin unmittelbar unter die CSRD fallen. Auch bei einem Wegfall der eigenen Berichtspflicht kann es sinnvoll sein, auf Nachhaltigkeitsdatenanfragen von Kunden, Banken oder anderen Geschäftspartnern vorbereitet zu sein.
Die neuen Schwellenwerte gelten grundsätzlich für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis zum 19.03.2027 in nationales Recht umsetzen.
Neue Pflichten im IT- und Internetrecht,
Gewerblichen Rechtschutz und CSR
Wir stellen die wichtigsten ausgewählten Änderungen im Überblick dar.

Widerrufsbutton für Onlineshops und Marktplätze
Was ändert sich?
Seit dem 19.06.2026 müssen Unternehmer bei online geschlossenen Verbraucherverträgen grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Verbraucher sollen Verträge damit ebenso einfach online widerrufen können, wie sie diese abgeschlossen haben.
Die Funktion muss während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, gut zugänglich und hervorgehoben platziert sein. Sie muss eine eindeutige Bezeichnung wie „Vertrag widerrufen“ tragen. Nach dem Widerruf ist dem Verbraucher unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht betrifft Unternehmer, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche schließen. Dazu können insbesondere Anbieter von Waren, Dienstleistungen und digitalen Inhalten gehören.
Was ist zu tun?
Unternehmen sollten ihre Webshops und sonstigen Online-Verkaufsauftritte überprüfen und sicherstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfunktion ordnungsgemäß eingerichtet und während der Widerrufsfrist erreichbar ist.

EU-Data Act: Neue Pflichten für Cloud-und SaaS Anbieter
Wer ist betroffen?
Der EU Data Act gilt seit dem 12.09.2025 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Für Anbieter von Cloud-, Hosting- und SaaS-Diensten ergeben sich daraus insbesondere neue Anforderungen an Anbieterwechsel und Vertragsgestaltung.
Was ändert sich?
Kunden erhalten erleichterte Möglichkeiten, zu einem anderen Anbieter zu wechseln und ihre Daten mitzunehmen. Anbieter müssen den Wechsel technisch ermöglichen und dürfen ihn nicht durch vertragliche oder technische Hürden erschweren. Bestimmte Vertragsklauseln, die Nutzer entgegen den Vorgaben des Data Acts unangemessen benachteiligen, können unwirksam sein.
Eine weitere wichtige Änderung folgt zum 12.01.2027: Ab diesem Zeitpunkt dürfen Anbieter für den Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst grundsätzlich keine Wechselentgelte mehr verlangen.
Was ist zu tun?
Anbieter sollten ihre Cloud-, Hosting- und SaaS-Verträge sowie Wechsel- und Kündigungsprozesse auf die Anforderungen des Data Acts prüfen und erforderliche Anpassungen rechtzeitig vornehmen.

EmpCo- Richtlinie: Neue Regeln gegen Greenwashing
Die EmpCo-Richtlinie verschärft die Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und soll Verbraucher besser vor Greenwashing und irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen schützen. Sie ergänzt das bestehende Wettbewerbs- und Verbraucherrecht.
Was ändert sich?
Ab dem 27.09.2026 gelten unter anderem strengere Regeln für allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ sowie für Nachhaltigkeitssiegel. Solche Aussagen bzw. Siegel sind unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig, insbesondere wenn die zugrunde liegende Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann oder ein Siegel nicht auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruht. Auch bestimmte Aussagen zur Klimaneutralität, die auf einer Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen, werden untersagt.
Was ist zu tun?
Unternehmen sollten ihre Werbeaussagen, Produktkennzeichnungen, Nachhaltigkeitssiegel und sonstige Umweltkommunikation rechtzeitig überprüfen. Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen sollten sich auf belastbare und nachweisbare Grundlagen stützen.
Weitere Rechtsthemen
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Abschaltung der OS- Plattform
Mit der neuen EU- Verordnung wird die OS-Plattform zum 20.07.2025 abgeschaltet. Die Verpflichtung für Onlinehändler, auf Webseiten oder Verkaufsplattformen auf die OS-Plattform zu verlinken, wird zum 20.07.2025 aufgehoben. Beschwerden können noch bis zum 19. 03.2025 eingereicht werden. Ab dem 20. Juli 2025 werden alle Daten auf der Plattform gelöscht.

Entwaldungsfreie Lieferkette
Wer ist betroffen?
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) betrifft Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte wie Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Kautschuk oder Rinder in der EU in Verkehr bringen, auf dem EU-Markt bereitstellen oder aus der EU ausführen.
Was ändert sich?
Die betroffenen Produkte müssen entwaldungsfrei sein und den gesetzlichen Vorgaben des Erzeugerlandes entsprechen. Unternehmen müssen je nach ihrer Rolle insbesondere Sorgfaltspflichten erfüllen und die Herkunft der relevanten Rohstoffe nachvollziehen können. Dazu gehören unter anderem Geolokalisierungs- und Herkunftsnachweise, eine Risikobewertung sowie die Abgabe einer Sorgfaltserklärung.
Ab wann gilt die Verordnung?
Für mittlere und große Unternehmen gelten die Vorgaben ab dem 30.12.2026. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt grundsätzlich der 30.06.2027. Eine Ausnahme besteht für Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits der EU-Holzhandelsverordnung unterliegen: Für sie gilt ebenfalls der 30.12.2026.
Was ist zu tun?
Betroffene Unternehmen sollten ihre Lieferketten rechtzeitig überprüfen und die erforderlichen Herkunfts- und Nachweisinformationen sowie internen Sorgfaltsprozesse vorbereiten.

EU AI- Act: Rechts-rahmen für KI
Wer ist betroffen?
Der EU AI Act schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung künstlicher Intelligenz in der EU. Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder einsetzen.
Was ändert sich?
Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz und unterscheidet zwischen verschiedenen Risikokategorien. Seit dem 02.08.2026 gelten wesentliche Regelungen, unter anderem zu Transparenz, Governance und bestimmten KI-Systemen. Für Anbieter von KI mit allgemeinem Verwendungszweck gelten besondere Pflichten bereits seit dem 02.08.2025.
Die Vorgaben für Hochrisiko-KI gelten dagegen teilweise erst ab 02.12.2027 bzw. 02.08.2028. Je nach Rolle und Risikoklasse können unter anderem Anforderungen an Risikomanagement, Dokumentation, Transparenz und menschliche Aufsicht bestehen.
Was ist zu tun?
Unternehmen sollten prüfen, welche KI-Systeme sie einsetzen oder anbieten und welche Pflichten sich daraus ergeben. Insbesondere sollten bestehende KI-Anwendungen und Prozesse auf ihre Einstufung und die jeweils geltenden Anforderungen überprüft werden.
Verstöße gegen den AI Act können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.
